Prüfung von Arbeitsmitteln

 

Die regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln ist essenziell, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Zu den typischen Prüfungen gehören:

  • Prüfung von Leitern und Tritten

Sicht- und Funktionsprüfung zur Vermeidung von Sturzunfällen – gemäß DGUV Information 208-016.

  • Prüfung von Regalanlagen

Kontrolle auf Standfestigkeit, Verformungen und Überlastung – gemäß DIN EN 15635.

  • Prüfung von Brandschutztüren und -toren

Sicherstellung der Funktion im Brandfall, inkl. Kontrolle von Schließmechanismen und Kennzeichnungen.

  • Prüfung von Gabelstaplern

Durchführung der jährlichen UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 68 – inkl. Fahrwerk, Bremsen und Sicherheitseinrichtungen.

  • Prüfung von Krananlagen

Prüfung auf technische Mängel und Einhaltung der Sicherheitsvorgaben – nach DGUV Vorschrift 52/54.

  • Prüfung von Lastaufnahmemitteln

Kontrolle von Anschlagmitteln, Traversen und Kettengehängen auf Verschleiß und Tragfähigkeit – gemäß DGUV Regel 109-017.

  • Und vieles mehr 

Wann muss geprüft werden?

Die Prüfintervalle für Arbeitsmittel können nicht pauschal festgelegt werden, da sie variabel und stark von der Beanspruchung des jeweiligen Arbeitsmittels abhängig sind. Je nach Art und Intensität der Nutzung können unterschiedliche Prüfzyklen erforderlich sein. Es ist daher wichtig, die spezifischen Einsatzbedingungen und Belastungen der Arbeitsmittel zu berücksichtigen, um geeignete Prüfintervalle festzulegen und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. 

Wer darf Prüfen?

 Es ist von großer Bedeutung, dass diese Prüfungen von zertifizierten und befähigten Personen durchgeführt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und die Arbeitsmittel den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Vertrauen Sie auf die Expertise qualifizierter Fachkräfte, um Risiken zu minimieren und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.